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Rechtsschutz für den Vermieter: Schutz bei Störung durch Heimarbeit

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Wenn das Homeoffice den Hausfrieden stört

© nyul - Fotolia.com

Verschiedene Berufsgruppen nutzen einen Teil ihres Wohnraums für die Heimarbeit – insbesondere in Mietwohnungen können sich hieraus jedoch Probleme ergeben. Händler, Vertreter und andere Gewerbetreibende entschließen sich oftmals, die Kosten für ein eigenes Büro zu sparen und stattdessen einen Teil ihres Wohnbereichs zum Arbeiten zu nutzen. Handelt es sich um eine Mietwohnung, so kann es unter Umständen zum Rechtsstreit mit dem Hauseigentümer kommen – um das Kostenrisiko in diesem Fall zu minimieren, kann dieser eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung abschließen. Inwieweit ein Homeoffice zum Problem wird, ist abhängig von der jeweiligen Tätigkeit. So arbeiten Lehrer regelmäßig in den eigenen vier Wänden, ohne dass andere Mieter sich gestört fühlen. Anders kann sich dies bei gewerblichen Tätigkeiten darstellen, die durch Kundenbesuche oder Anlieferungen viel Betrieb im Haus verursachen. Versicherungsvertreter oder Rechtsanwälte, die Kunden und Mandanten bis spät am Abend empfangen, können den Unmut der unmittelbaren Nachbarschaft auf sich ziehen.

Ähnliches gilt für Händler, die täglich neue Ware geliefert bekommen: Sind sie nicht im Haus, klingelt der Paketbote bei den Nachbarn, teilweise sogar mehrmals am Tag. Die Mieter wenden sich in solchen Fällen in der Regel Hilfe suchend an den Eigentümer, dem die Verantwortung für den störungsfreien Betrieb im Mietshaus obliegt. Der Hauseigentümer kann den gewerbetreibenden Mieter auffordern, die Störungen zukünftig zu unterlassen. Ergreift der Vermieter keine Maßnahmen, so können die beeinträchtigten Bewohner unter Umständen Mietminderungen geltend machen.

Sollte der mutmaßliche Störer der Unterlassungsaufforderung nicht Folge leisten, bleibt dem Eigentümer meist nur der Rechtsweg – doch der kann teuer werden. Der Grund: Bei der Berechnung des Streitwerts geht das Gericht von der Brutto-Jahresmiete aus. Liegt diese bei rund 9.000 Euro, so können Verfahrenskosten von mehr als 8.000 Euro entstehen, wenn der Rechtsstreit über zwei Instanzen ausgetragen wird. Aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss der Vermieter-Rechtsschutzversicherung, um das Kostenrisiko zu minimieren.


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